Ab dem 23.08.2021 gilt die GGG-Regelung in unseren Hallenbädern

Für alle Gäste unserer Hallenbäder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (Das 7. Lebensjahr ist mit dem 7. Geburtstag vollendet) gilt die GGG-Regelung (getestet, geimpft, genesen)!
Beim Besuch unserer Hallenbäder muss ein negativer Corona-Test (Schnelltest oder PCR-Test aus einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke oder einer Hausarztpraxis) in digitaler oder Papierform vorgelegt werden. Selbsttests sind nicht zulässig. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Dabei sind nur Nachweise von offiziellen Testzentren, Apotheken und Hausarztpraxen gültig. In unserem Zentralbad findet ihr ein Testzentrum direkt in der Eingangshalle. Ein Impfnachweis (Zweitimpfung + 14 Tage), sowie ein Genesenennachweis gelten wie ein negativer Testnachweis. Minderjährige Schüler sind davon ausgeschlossen, wenn ein Test-Nachweis durch die Schule (Stempel/Unterschrift der Schule) erbracht werden kann! Kinder unter 7 Jahren sind von der Testnachweispflicht befreit.

Beim Besuch unserer Freibäder ist kein Testnachweis notwendig.

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