Herbstferien / Testnachweis für Kinder und Schwimmschüler:innen

Für die Zeit der Herbstferien (04. bis 16. Oktober), in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, müssen alle Schülerinnen und Schüler ab 7 Jahren, die keinen Impf- oder Genesenen- Nachweis vorlegen können, folgendes mitbringen:

  • Negativer Testnachweis (Schnelltest oder PCR-Test aus einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke oder einer Hausarztpraxis)

          ODER

  • Testbestätigung, mit negativem Testergebnis, schriftlich bestätigt durch die Eltern (Testkits werden von den Schulen vor den Ferien zur Verfügung gestellt)

          UND

  • Vorhandene Bestätigung der Schule

 

WICHTIG FÜR SCHÜLER:INNEN: Die Testergebnisse haben eine Gültigkeit von 72 Stunden.

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